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Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Verhaltensempfehlungen:

Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Abstand zum Wald: 50m)


Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.


Beachten Sie die weiterführenden Informationen auf der Website des Kantons.


Bei Sichtung eines Feuers oder Rauch umgehend die 118 Alarmieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.