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❗️ Hohes Waldbrandrisiko im Alb-Donau-Kreis! Die untere Forstbehörde im Landratsamt hat deswegen den Umgang mit Feuer im Wald und in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Wald mit sofortiger Wirkung im gesamten Landkreis verboten. 📌 Dies gilt ausdrücklich auch für alle Grillplätze und Feuerstellen, auch wenn vor Ort kein Hinweisschild installiert ist. 📌 Die Entscheidung wurde aufgrund tagesaktueller, verschärfter Prognosen und Einschätzungen getroffen und ist im Rahmen einer Allgemeinverfügung zunächst befristet bis zum 31. August 2022 gültig. Der fehlende Niederschlag und die ...  Mehr