Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.
Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben ... Plus de
Die Schuladministration bleibt in der 2. Osterferienwoche vom 8. bis 12. April 2024 geschlossen.
Vom Dienstag, 2. bis Freitag, 5. April 2024 sind wir gerne zu den gewohnten Bürozeiten für Sie da. Da die Türen von den Schulhäusern geschlossen sind, erreichen Sie uns unter Tel. 041 444 20 50 oder schuladministration@schulebuchrain.ch.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.