Öffentlich
26
Mai
2022
Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse
Die Strompreise steigen. Wer aus gesundheitlichen Gründen auf elektrische Hilfsmittel angewiesen ist, kann dessen Stromkosten bei der Krankenkasse einreichen. (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V). Dies ist bis zu vier Jahren rückwirkend möglich.
Die Stromkosten können für: Elektrorollstühle, Hausnotrufsysteme Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Patientenlifter, Monitore sowie weitere Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet werden. Krankenkassen übernehmen die Stromkosen, die beim Betreiben von Hilfsmitteln anfallen - allerdings nur - wenn sie dessen Anschaffung ... Mehr