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Gemeinde Pfinztal /Behindertenbeauftragte

Verdecktes Verkehrsschild
Genaues Hinsehen ist zumutbar!
Wird ein Verkehrsschild durch Äste verdeckt, muss man sich trotzdem daran halten. Ein Autofahrer wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht München gegen einen Kostenbescheid über 402 Euro. Sein Auto war abgeschleppt worden, weil es auf einem Behindertenparkplatz stand. Er habe das Schild nicht sehen können, weil es durch Äste verdeckt war, argumentierte der Mann - vergeblich. Das Gericht erklärte, es sei beim Parken zumutbar, auszusteigen und sich zu vergewissern, das es keine Verbote gebe (AZ: M 23 K 21.5332). Anders kann das im fließenden Verkehr sein etwa, wenn das Schild verschneit ist. Diese Ausrede gilt allerdings nicht, wenn man das Schild kennen musste, weil z.B. der tägliche Arbeitsweg daran vorbeiführt.
Hinweis: die nächste öffentl. Sprechstunde findet am Mo., 25.09.2023, 10-12 Uh r, im Haus der Begegnungen in Söllingen, statt. Terminwünsche bitte tel. unter 0721-462443; bzw. per E-Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de; nutzen Sie auch die wöchentlichen Mittwochs-Sprechzeiten von 18 bis 20 Uhr. Ihre Anfragen werden gerne entgegengenommen.
Die Behindertenbeauftragte

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.