Gemeindeinfos Sarmenstorf

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Neuigkeit
Öffentlich
Verbot von Littering seit 1. Januar 2021 Leider müssen wir bei steigenden Temperaturen vermehrt Littering auf den öffentlichen Plätzen und Anlagen wie Lindenplatz, Schulhaus- und Pausenplätzen, Spielplatz Schulanlage, aber auch illegale Abfallbeseitigung im Wald, feststellen. Gemäss § 7 des Polizeireglements hat jeder, welcher öffentliche Strassen, Plätze und Anlagen verunreinigt oder Gegenstände liegen lässt, umgehend den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Widerhandlungen können mit Busse bestraft werden. Wer unachtsam einen Zigarettenstummel wegwirft, die Bier- oder Energydrink-Dos...  Mehr
Neuigkeit
Öffentlich
Einhaltung Ruhezeiten Es gibt immer wieder Rückfragen und Beanstandungen zur Einhaltung der Ruhezeiten über den Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg aufmerksam gemacht: Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, sind wie folgt verboten: Montag bis Freitag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr Samstag bis 07.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 ...  Mehr
Neuigkeit
Öffentlich
Entsorgen Hundekot In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen muss der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern (Robidog) entsorgt werden. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann dieser mit einer Ordnungsbusse belegt werden. Zum vollständigen Artikel
Neuigkeit
Öffentlich
Einladung zum Jubilarinnen- und Jubilarenanlass 2023 Alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 80 Jahren sowie Paare, welche in diesem Jahr ein Ehejubiläum (50, 55, 60, 65 und 70 Jahre) feiern, wurden in diesen Tagen mit einem Schreiben des Gemeinderates zum traditionellen Jubilarinnen- und Jubilarenanlass eingeladen. Die Feier findet am Mittwoch, 5. April 2023, 19 Uhr, im Pfarreitreff Sarmenstorf, statt. Gerne nimmt die Gemeindekanzlei, Telefon 056 667 93 93, oder gemeindekanzlei@sarmenstorf.ch die Anmeldung bis spätestens am Freitag, 17. März 2023 entgegen. Zum vollständigen Artikel
Neuigkeit
Öffentlich
Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten. Zum vollständigen Artikel