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Bekanntmachung des Beschlusses über eine erneute und verkürzte öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB. Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck lag in der Zeit vom 05.07. – 20.08.2021 gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Nach der Offenlegung wurde aufgrund von eingereichten Stellungnahmen eine Anpassung der Planung erforderlich. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 3 Abs. 2 des BauGB in Verbindung mit dem § 4a Abs. 3 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung erneut und verkürzt auszulegen. Diese erneute Offenlage soll in einem verkürzten Zeitraum von 2 Wochen erfolgen, vom 27.12.2021 bis 10.01.2022 (einschließlich). Weitere Informationen und alle Unterlagen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.havixbeck.de/de/wirtschaft-planen-bauen/planen-bauen/bauleitplaene-im-verfahren.php