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Medienmitteilung Neuer Anlauf für die Sport- und Freizeitanlage Widenbad

Die Gemeinde Männedorf hat ein neues Baugesuch eingereicht. Die vom Gemeinderat delegierte Baukommission ist zuversichtlich, dass das Gesuch bewilligungsfähig ist.

Vor Jahresfrist hat die Gemeinde ein erstes Baugesuch aufgrund zweier Rekurse zurückgezogen. Juristische Abklärungen offenbarten, dass eine Baubewilligung nur erteilt werden kann, wenn zusammen mit dem Gesuch ein Fachbericht zu den Lärm- und Lichtemissionen und ein Betriebskonzept miteingereicht werden.

Der Fachbericht «Lichtemissionen» zeigt, dass mit der korrekten Positionierung der Flutlichtanlagen und entsprechendem Blendschutz die Streuung des Lichts in Grenzen gehalten werden kann, so dass nur geringfügig Licht in den Wald gelangt.

Das Lärmgutachten bezieht sich insbesondere auf das Betriebskonzept, welches unter anderem Betriebszeiten, Unterhaltsarbeiten, Benutzerrechte und -pflichten regelt. Um den Betriebszeiten die rechtliche Grundlage zu verleihen, hat der Gemeinderat das Reglement «Betriebszeiten der Sport- und Freizeitanlage Widenbad» erlassen. Dieses besagt, dass der Sportbetrieb auf die Zeit zwischen 07.00 und 22.00 Uhr begrenzt wird. Bei Spielverlängerungen beziehungsweise etwelchen Verzögerungen darf bis maximal zehn Stunden im Jahr über die geregelte Betriebszeit hinweg Sport betrieben werden, was bedeutet, dass die Flutlichtanlagen die Spielfelder länger beleuchten dürfen. Neben dem Sportbetrieb gelten für die Gastronomie etwas längere Betriebszeiten. So dürfen das Vereinslokal und das Bistro bis Mitternacht geöffnet bleiben. Für Vereine und weitere Organisationen, die einen grösseren Anlass planen und allenfalls ein Festzelt stellen, gilt: Über ein Jahr hinweg können vier Grossanlässe à durchschnittlich drei Tage oder in der Summe maximal zwölf Tage stattfinden.

Parkplätze, Wendehammer und Ballfänge der Spielfelder ragen in den Waldabstand. Da es sich bei diesen Bauten nicht um Gebäudeteile handelt, benötigen sie lediglich eine forstpolizeiliche Bewilligung, die bereits mit der Gesamtverfügung des Kantons im März 2021 erteilt wurde. Mit zusätzlichen Lärm dämpfenden Massnahmen an den Ballfängen werden die Emissionen gegenüber den Anrainern eingedämmt.

Mit diesen Regelungen, die in Zusammenarbeit mit dem Fussballclub als Hauptnutzer erstellt wurden, wird den Anregungen der Rekurrenten Rechnung getragen. Im Gespräch mit den Umweltorganisationen zeigte sich, dass deren Anliegen berücksichtigt werden und damit gegenüber Natur und Wildtieren Sorge getragen wird.

Ein Rechtsgutachten stützt die Massnahmen für das erneute Baugesuch. Die Baukommission ist zuversichtlich, die Baubewilligung zu erhalten und mit den Arbeiten im Frühling 2023 beginnen zu können.

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