Gemeinde Alpen bietet Hilfe für Unternehmen und Bürger der Gemeinde Alpen an

In der jetzigen Situation bietet die Gemeinde Alpen ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Alpener Unternehmen folgende Hilfen an:

Erlass der Elternbeiträge für Betreuungsmaßnahmen der „Offenen Ganztagsschule“ sowie der „Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr“

Mit Erlass vom 14.03.2020 hat die Landesregierung beschlossen, die Schulen zur „Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Covid-19“ für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 (5 Wochen) zu schließen.

Somit finden in dieser Zeit auch keine Betreuungsmaßnahmen der „Offenen Ganztagsschule“ sowie der „Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr“ statt. (Ausgenommen sind Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind).

Die Gemeinde Alpen erlässt bzw. erstattet daher zunächst die Elternbeiträge für den gesamten Monat April 2020.

Kontakt:
Gemeinde Alpen, Fachbereich 2
Frau Feldmann
Tel.: 02802/912-545
Email: sandra.feldmann@alpen.de

Stundung von Gewerbesteuerzahlungen

Die Gemeinde Alpen räumt ein, derzeit offene Forderungen aus der Gewerbesteuer bis zum 15.11.2020 zinslos zu stunden. Dieses Stundungsangebot richtet sich an nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige.
Die Stundung ist jedoch nur auf Antrag, mit einer nachvollziehbaren Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. des Steuerberaters oder des Finanzamtes) des Unternehmens möglich.

Den formlosen Antrag - unter Angabe des Kassenzeichens - richten Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde Alpen
Der Bürgermeister
- Fachbereich Finanzmanagement -
Rathausstraße 5
46519 Alpen

Telefonische Anfragen hierzu richten Sie bitte an unser Steueramt, Tel.: 02802/912-230.

Gleichzeitig sollten Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Erlass eines geänderten Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke stellen. Die Gemeinde ist grundsätzlich an den von Seiten des Finanzamtes festgesetzten Steuermessbetrag (neu) gebunden und wird die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen dementsprechend anpassen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4 GewStG). Auch ihr Finanzamt benötigt hierzu Unterlagen.
Den Antrag auf Steuererleichterungen können Sie hier herunterladen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus?fbclid=IwAR0Vs4LZ7xVUFzcrYLCnKGhp6prd3f4JXQCuQTRegDeqvwhcjPgANon4zZQ

Darüber hinaus bietet die Gemeinde Alpen grundsätzlich für alle Zahlungen, die die Bürgerinnen und Bürger aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Forderung zahlen müssen, Stundungsmöglichkeiten an. Dieses Stundungsangebot richtet sich an nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige.

Hierfür muss ein formloser Antrag an das Steueramt der Gemeinde - unter Angabe des Kassenzeichens - mit einer nachvollziehbaren Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht werden.

Kontakt:
Gemeinde Alpen, Fachbereich 1
Herr Kloas/Frau Broer
Tel.: 02802/912-230 bzw. 912-235
Email:
Wilhelm.Kloas@alpen.de
Bernadette.broer@alpen.de

Ebenfalls werden ggfs. Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt.

Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam für alles eine Lösung.

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