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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs in HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Da derzeit durch das hohe Vorkommen der Geflügelpest bei Wildvögeln eine Infektionsgefahr für alles Hausgeflügel besteht, empfiehlt das Veterinäramt grundsätzlich die Aufstallung von Geflügel in geschlossenen Ställe und weitere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen im Kreis. Nach einem aktuellen Ausbruch der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe oder hochpathogene Aviäre Influenza, vom 16.10.2022 in einer Geflügelhaltung in der Stadt Münster, wurde dieser Betrieb bereits geräumt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. In einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Überwachungszone und im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone eingerichtet. Dort gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen. Im Kreis Coesfeld sind Teile vom Senden, Nottuln und Havixbeck betroffen. Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der bei ihnen gehaltenen Vögel melden und eine Vielzahl von Hygienemaßnahmen beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zum Schutz aller Geflügelbestände alle Geflügelhalter in der Restriktionszone bis auf Weiteres verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Die entsprechenden Tierseuchenverfügungen des Kreises Coesfeld ist als Anlage beigefügt. Eine interaktive Online-Karte des betroffenen Gebietes finden Sie hier: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F508C68D1E77820A387F24DD9D8CC17D71ED0DEF8084015CA5D715F0A7C52947