Wildgans in Lüdinghausen mit dem Geflügelpestvirus infiziert

Weitere Hinweise im Kreisgebiet

20.02.2023/Kreis Coesfeld. Bei einer verendeten Wildgans, die am Klutensee in Lüdinghausen aufgefunden wurde, ist vergangene Woche das Virus der Geflügelpest, auch hochpathogene Aviäre Influenza genannt, nachgewiesen worden. Es gibt weitere Hinweise auf verendetes Wildgeflügel – insbesondere Wassergeflügel – unter anderem im Stadtgebiet Lüdinghausen und in Rosendahl-Darfeld. An der Burg Vischering wurden ebenfalls drei tote Wildgänse gefunden; ein Kadaver wurde direkt zur Untersuchung auf den Erreger ins Labor geschickt.

Die Geflügelpestviren sind leicht übertragbar und können Hühner, Puten, Gänse, Enten, aber auch wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Ansteckungen des Menschen mit dem aktuellen Geflügelpestvirus H5N1 sind bisher nicht bekannt. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig Träger und Ausscheider der Viren – und können daher zur Ausbreitung der Viren und zur Einschleppung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitssymptomen und führt meistens zum Tod der infizierten Tiere. Wenn die Geflügelpest im Haustierbestand ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes umgehend getötet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, und es wird eine Sperrzone um den jeweiligen Betrieb gebildet. Für die Geflügelhalter hat dies immense wirtschaftliche Schäden zur Folge. Bei einem Geflügelpest-Ausbruch im Wildvogelbestand müssen keine Sperrzonen gebildet werden.

Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre getroffenen Maßnahmen in Sachen Biosicherheit zu kontrollieren, um eine Einschleppung des Geflügelpestvirus in den eigenen Geflügelbestand zu verhindern. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Hausgeflügel nur an jenen Stellen gefüttert und getränkt wird, die für Wildgeflügel unzugänglich sind, aber auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, ebenfalls für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Diese Maßnahmen gelten unabhängig von der Bestandsgröße und damit auch für kleinere Hobbyhaltungen.
Da die Geflügelpest bei Wildvögeln aktuell vermehrt vorkommt, empfiehlt das Kreis-Veterinäramt darüber hinaus für alle Geflügelhaltungen im Kreis Coesfeld die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen.

Nähere Informationen finden sich im Internet unter www.kreis-coesfeld.de (Kasten auf der Startseite).

Herausgeber:
Der Landrat des Kreises Coesfeld
01-Büro des Landrats, Kreisentwicklung
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