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Gehwege von Schnee und Eis befreien

Obwohl der Wintereinbruch in Havixbeck aktuell noch nicht wesentlich zu spüren ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger von Havixbeck jedoch in nächster Zeit mit Eis und Schnee rechnen. Deshalb weist die Verwaltung die Bürger jetzt schon auf ihre Räumpflichten hin.

Für Fußgänger sind Gehwege oder – falls solche zum Beispiel in verkehrsberuhigten Zonen nicht vorhanden sind – ein Teil der Straße in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten.
Bei Schnee- oder Eisglätte sind abstumpfende Mittel zu streuen.
Anlieger von Eckgrundstücken müssen in Fortsetzung der an ihrem Grundstück entlang führenden Gehwege jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn räumen und streuen, damit Fußgänger gefahrlos die Straße überqueren können. Die Winterwartung ist werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sicherzustellen.

Der Einsatz von Streusalz oder auftauenden Mitteln ist untersagt. Ausnahmen gelten für gefährliche Strecken, zum Beispiel Rampen oder Brücken, oder bei besonderer Witterung, zum Beispiel Eisregen.
Kostenloses Streugut wird in Behältern mit orangen Deckeln an verschiedenen Stellen im Ort bereitgestellt.

Die Winterwartung der Gemeinde erfolgt nach Ermessen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht und somit nur an verkehrsrelevanten Stellen und
in entsprechender zeitlicher Abstufung nach Dringlichkeit. Eine generelle Winterwartung im Ortskern findet durch die Gemeinde nicht statt.

Bei eventuellen Rückfragen steht Ihnen Herr Multhaup-Vogelsang (Tel.: 02507/33-188; email: multhaup-vogelsang@gemeinde.havixbeck.de) zur Verfügung.

Foto: Bild von Alehandra13 auf Pixabay

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