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Änderung bei Maskenpflicht in der Gemeinde Alpen

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ab heute nach der geltenden Coronaschutzverordnung NRW im Einzelhandel, in Arztpraxen, anderen medizinischen Einrichtungen, Gottesdiensten und im öffentlichen Nahverkehr medizinische Masken, wie OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen nach der europäischen Normen KN95/N95 getragen werden müssen. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller Besucher/innen gilt dies nunmehr auch für das Rathaus Alpen.

In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Alpen darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, möglich ist. Hierzu muss vorab eine Terminvereinbarung erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zum Einlass, wie bisher, die Klingel am Rathauseingang nutzen.

Zur Terminvereinbarung sind die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter
https://www.alpen.de/de/inhalt/mitarbeiter-a-z/
abrufbar.

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