Wichtig zu wissen für Ihre Steuererklärung 2020

Neue Fristverlängerungspraxis
Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten ab 1. Januar 2021 folgende Fristen und Gebühren:

Online Schriftlich (E-Mail, Brief), telefonisch, Schalter
Fristverlängerung bis 15. Juli:
Online: gratis
Schriftlich (E-Mail, Brief) telefonisch oder am Schalter: CHF 20.00

Fristverlängerung bis 15. September
Online: CHF 20.00
Schriftlich (E-Mail, Brief) telefonisch oder am Schalter: CHF 40.00

Fristverlängerung bis 15. November
Online: CHF 40.00
Schriftlich (E-Mail, Brief) telefonisch oder am Schalter: CHF 60.00

TaxMe-Offline wird nicht mehr angeboten
Die jährliche Aufbereitung von TaxMe-Offline ist mit hohem Entwicklungs- und Kostenaufwand verbunden. Zudem sinkt die Anzahl Benutzer stetig, deshalb wurde TaxMe-Offline per 31.12.2020 eingestellt. Füllen Sie die Steuererklärung mit TaxMe-Online im BE-Login oder in Papierform aus.

Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)
Die neuen amtlichen Werte, die zwischen Mai und September 2020 an die Liegenschaftsbesitzer verschickt worden sind, müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Wenn Sie die Steuererlärung online ausfüllen, ist der neue Wert schon vorerfasst.

Steuererklärung neu erst ab 18 Jahren
Ab Steuerjahr 2020 erhalten Jugendliche erstmals mit 18 Jahren eine Steuererklärung und nicht wie bisher mit 16 Jahren. Minderjährige, die bereits für das Steuerjahr 2019 eine Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten aber unabhängig vom Alter auch für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung.

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie im Anhang oder auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

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