Lärmaktionsplanung der Gemeinde Havixbeck

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Havixbeck

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Weitere Informationen können Sie der Homepage entnehmen: https://www.havixbeck.de/de/wirtschaft-bauen/planen-bauen-laermaktionsplan.php

Eine Beteiligung ist hier möglich: https://beteiligung.nrw.de/portal/havixbeck/beteiligung/themen/1005593

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