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Totalrevision FEB-Reglement: Start Vernehmlassung

Der Gemeinderat möchte das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) totalrevidieren und lädt zur öffentlichen Vernehmlassung ein auf www.mitwirkung.aesch.ch.

Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören:
• Die umständliche Ermittlung des für die Subventionsberechnung massgebenden Einkommens wird einfacher.
• Die Subventionsbeiträge werden neu direkt an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nicht an die Betreuungs-Institutionen ausbezahlt.
• Das starre und veraltete Beitragsmodell mit Absolutbeträgen in der Verordnung wird vereinfacht.
Unter anderem gestützt auf das FEB-Musterreglement des Kantons Basel-Landschaft hat der Gemeinderat den Entwurf eines totalrevidierten FEB-Reglements beschlossen.

Die politischen Parteien sowie interessierte Personen sind eingeladen, im Rahmen des bis zum 29. September 2024 laufenden Vernehmlassungsverfahrens Rückmeldungen zum Reglemententwurf abzugeben.

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