Verkehrsversuch: Wer hat das eigentlich beschlossen, und was kostet es?
Ich habe die Tage mal im Bürgerinfoportal der Gemeinde nachgeschaut, weil mich interessiert hat, wie der Verkehrsversuch eigentlich zustande gekommen ist. Was dabei rauskam, hat mich überrascht.
Der Verkehrsversuch taucht dort dreimal auf. Am 13. April 2026 unter TOP 3.4, am 18. Mai unter TOP 8.5 und am 29. Juni unter TOP 9.5. Jedesmal unter „Mitteilungen". Einen Tagesordnungspunkt mit Beratung und Beschlußfassung habe ich nicht gefunden.
Kann sein, daß ich was übersehen habe, ich habe nicht jede Sitzung der letzten zwei Jahre durchgesehen. Deswegen frage ich lieber nach: Gab es zum Verkehrsversuch irgendwann einen Beschluß des Gemeinderats? Wenn ja, wann?
Mir ist bewußt, daß es sich um eine Kreisstraße handelt und die verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt kommt. Nur schreibt der Landkreis auf seiner eigenen Seite, der Versuch laufe auf Initiative des Landratsamts und der Gemeinde Neuendettelsau. Wer mitinitiiert, sitzt nicht am Katzentisch.
Damit bin ich wieder bei dem, was ich schon vor Wochen gefragt habe und worauf ich bis heute keine Antwort habe. Welche Meßwerte werden eigentlich erhoben? Ab welchem Ergebnis gilt der Versuch als gescheitert, nicht nur als gelungen? Und was kostet das Ganze, also Markierung, wissenschaftliche Begleitung und ein möglicher Rückbau?
Entweder die Gemeinde hat diese Unterlagen, dann kann man sie auch herausgeben. Oder sie hat sie nicht, dann stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage man da mitgemacht hat.
Bei den Kosten mag es gut sein, daß die beim Landkreis liegen und nicht bei der Gemeinde. Dann reicht mir auch der Hinweis, an wen ich mich damit wenden soll.
Vielleicht noch zur Klarstellung, weil das erfahrungsgemäß sofort in die Richtung kippt:
Mir geht es hier nicht um pro oder contra Schutzstreifen. Ob die Streifen taugen, wird sich im Lauf des Jahres zeigen, dafür ist der Versuch ja da.
Mich interessiert, wie die Sache zustande gekommen ist, wer sie beschlossen hat und was sie kostet. Das ist eine Frage ans Verfahren und nicht an den Radverkehr.