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Der Arlesheimer Ortskern mit seinen zahlreichen historischen und architektonisch eindrücklichen Bauten soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Der Gemeinderat hat über die letzten Monate die Vorlage zu den Teilzonenvorschriften Ortskern nach zahlreichen Arbeitssitzungen mit Vertretern der IG FRUSCHD und der kantonalen Fachstellen überarbeitet und legt der Gemeindeversammlung vom 8. Februar 2024 eine Fassung vor, welche den vorhandenen Spielraum weitestgehend ausnützt. Die neuen Vorschriften erlauben einerseits eine bessere Nutzung der heutigen Gebäude, insbesondere in den Dachgeschossen. Andererseits tragen die differenzierten Schutzvorschriften zum Erhalt des weitherum bekannten und bewunderten Ortsbild bei. Die Erläuterungen zu den Gemeindeversammlungstraktanden sind angehängt; sämtliche Unterlagen können unter https://www.arlesheim.ch/de/politik/Gemeindeversammlung/Einladungen.php heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.