Die Behindertenbeauftragte informiert aus den Krankentransport-Richtlinien

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Angelika Landrieux

(1) Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet in diesen Fällen nicht statt. (2) Die Verordnung einer Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen ist zulässig, siehe Abs. a) b) c)ff. (3) Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist nur dann zu verordnen, wenn die Patientin oder Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.
Falls Sie nähere Informationen wünschen - oder ein persönliches Anliegen haben stehen Ihnen dafür eingerichtete Tel. Sprechzeiten: mittwochs, 18-20 Uhr; unter Tel. 0721-462443; oder per Email: behindertenbeauftragte@pfinztal.de - zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.