Gemeindeversammlung vom 7.6.2019
Adresse
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2018
- Nachkredite: Kenntnisnahme und Genehmigung Wertberichtigung
Darlehen Kunsteisbahngenossenschaft Kandersteg
- Genehmigung Jahresrechnung
- Bericht der Aufsichtsstelle zum Datenschutz; Kenntnisnahme
2. Reglement Spezialfinanzierung über die Vorfinanzierung von
Infrastrukturen des Verwaltungsvermögens im Allgemeinen Haushalt:
Beratung und Beschlussfassung
3. Teilrevision Personalreglement: Beratung und Beschlussfassung
4. Sanierung Schwimmbad: Beratung und Beschlussfassung Rahmenkredit
5. Kunsteisbahngenossenschaft Kandersteg: Beratung und Beschlussfassung
betreffend Weiterführung des jährlichen Betriebsbeitrages und Verzicht
auf die Verzinsung auf dem bisherigen Darlehen.
6. Schulsozialarbeit: Beratung und Beschlussfassung betreffend Überführung
in ein ständiges Angebot und Verpflichtungskredit
7. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg: Beratung und
Beschlussfassung betreffend Weiterführung des jährlichen
Betriebsbeitrages
8. Informationen des Gemeinderates:
Bewegung Spitzer Stein
Ehemaliges Munitionsdepot Mitholz
Sanierung Scheiteltunel
9. Verschiedenes
Die Botschaft mit Ausführungen zu den Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Reglemente liegen 30 Tage und die Jahresrechnung 2018 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage www.gemeindekandersteg.ch eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 38 OgR). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Be-schlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 83 OgR).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kandersteg angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Der Gemeinderat