Die Behindertenbeauftragte informiert

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Händelstraße 19, 76327 Pfinztal

Kfz-Hilfe wurde aufgestockt!
"Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen, wenn sie den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung nur mit dem Auto zurücklegen können. Die sogenannte Kfz-Hilfe wurde nun vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 10. Juni 2021 auf maximal 22.000 Euro angehoben. Die Kfz-Hilfe soll die Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellen. Die Agentur für Arbeit , die gesetzliche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung zahlen sie als Teil der beruflichen Reha. Der Zuschuss wird für drei Zwecke gewährt: *für den Kauf eines Autos, *für den behindertengerechten Umbau oder die Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs,*für den Erwerb des Führerscheins. Im Einzelfall wird geprüft, welche Beeinträchtigungen, bzw. Behinderungen vorliegen. Zumutbarkeit: die Versicherten müssen nicht nur vorübergehend aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf das Auto angewiesen sein, sondern dauerhaft. Ihnen kann nicht zugemutet werden, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder einem Werkbus zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz zu gelangen."
Nähere Infos zum Thema können telefonisch in der wöchentlichen Sprechstunde, mittwochs, von 18-20 Uhr unter 462443 oder behindertenbeauftragte@pfinztal.de , erteilt werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.