Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Regenerative Energien Hohentengen"
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplans „Regenerative Energien Hohentengen“ im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Küssaberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 16. Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan „Regenerative Energien Hohentengen“ im Ortsteil Hohentengen nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren mit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg.
Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Hohentengen:
Flst.-Nr. 1054, 1050, 1050/1, 605/ (Teil), 84 (Teil)
Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.
Ziele und Zwecke der Planung
Die bestehende Biogasanlage der Agrar Energie GbR soll um zwei Gärrestelager mit Foliengasabdeckung erweitert werden.
Der Bebauungsplan sowie die im Parallelverfahren erfolgende punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans schaffen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Informationsveranstaltung findet am
Freitag, den 05. Dezember 2025, 18.00 Uhr
im Bürgersaal Ortsteil Herdern, Oberdorfstr. 2
statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt.
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Montag, den 08. Dezember 2025 bis Freitag, den 09. Januar 2026 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Gewerbestraße 6, Zimmer 6, während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden.