Die Behindertenbeauftragte informiert

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Händelstraße 19, 76327 Pfinztal

"Info muss bis Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Wer zu spät mit dem Hinweis auf seine Schwerbehinderung kommt, kann wegen der unterbliebenen Einladung zum Bewerbungsgespräch von einem öffentlichen Arbeitgeber auch keine Entschädigung verlangen. Um sich mögliche Entschädigungsansprüche zu sichern, muss spätestens bis Ablauf der Bewerbungsfrist über die bestehende Schwerbehinderung informiert werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 15. April 2021 veröffentlichten Urteil (Az: 8 AZR 171/20)".
Tel.Sprechzeiten: immer mittwochs von 18-20 Uhr, unter: 0721-462443; bzw. Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de

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