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Pfarrgemeinderatswahl

Pfarrgemeinderatswahl unserer Kandidaten St. Anna Weilersbach am 01.03.2026

Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht oder das Wahlrecht in der Pfarrgemeinde erlangt haben.

Für die Pfarrgeminde sind 6 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Gewählt sind nur diejenigen Personen, die mindestens so viele Stimmen auf sich vereinigen können, wie 50 Prozent der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel plus eine Stimme betragen. Leere Stimmzettel werden als Enthaltung mitgezählt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie im Pfarrbüro Tel.: 09191 94531 /

E-Mail: [email protected] oder

beim PGR Herrn R. Knauer Tel.: 0152 37062037 / E-Mail: [email protected] anfordern.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung des Wahllokals beim Wahlausschussvorsitzenden Rüdiger Knauer (Reifenberger Weg 6, 91365) oder im Pfarrbüro eingegangen sein.

Möglichkeit zur Persönlichen Stimmabgabe:

Am Sonntag, den 1. März 2026, gibt es drei Zeitfenster, von 8:00 bis 8:30 Uhr, von 9:30 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Bitte nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr, gehen Sie zur Wahl und unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl gestellt haben.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Pfarrei St. Anna Weilersbach veröffentlicht.