Gewässerschau in Hüfingen und den Ortsteilen
Am Bregkanal Hüfingen, am Lachengraben Hausen vor Wald am Dorfbach Mundelfingen am Aubach Sumpfohren und am Dorfbach/Mühlbach
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Hüfingen ist auf ihrer Gemarkung Träger der Unterhaltungslast u.a. für die Gewässer Bregkanal, Lachengraben, Dorfbach in Hausen vor Wald (Schlehwiesengraben), Aubach in Mundelfingen sowie Dorfbach/Mühlbach in Sumpfohren.
Deshalb führt die Stadt Hüfingen am Dienstag, den 24. März 2026 zwischen 14:00 und 17:00 Uhr an den genannten Gewässern eine Gewässerschau durch. Der Bregkanal wird zwischen Bräunlinger Straße bis zur Firma Krüger Kunststoffbau, der Lachengraben vom Lidl-Zentrallager bis zur Mündung in die Breg, der Dorfbach in Hausen vor Wald zwischen der Bahnlinie und dem südwestlichen Ortsausgang, der Aubach im Ortsbereich Mundelfingen und der Mühlbach/Dorfbach in Sumpfohren von der Ortsmitte bis südlich von Sumpfohren begangen.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner, aber auch für die Unterlieger-Gemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Hüfingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Blaas, Tiefbauamt der Stadt Hüfingen, Tel.: +49 771 6009-402.
Für die Stadt Hüfingen:
Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen,
Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen,
Tel.: +49 771 17519707
E-Mail: [email protected]