Die Behindertenbeauftragte informiert:
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Freibetrag wird bei Wohngeld berücksichtigt!
"Menschen mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, können übrigens Wohngeld beantragen. Hier sieht das Wohngeldgesetz für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied einen Freibetrag von jährlich 1.800 Euro vor. Voraussetzung ist ein GdB von 100 bzw. 50 bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege. Dadurch können Menschen mit Behinderung mit einem eigenen Einkommen, die aufgrund ihrer Behinderung jedoch auf mehr Wohnfläche angewiesen sind, finanziell entlastet werden. Dabei ist die Wohnfläche nicht entscheidend, aber es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das Wohngeldgesetz ist zwar bundesweit gültig, regionale Mietpreisunterschiede werden jedoch berücksichtigt".
Weitere Info jeden Mittwoch von 18-20 Uhr unter Tel.Nr. 0721-462443, oder Email: behindertenbeauftragte@pfinztal.de