Die Behindertenbeauftragte informiert:

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Händelstraße

Mehrbedarf an Wohnfläche für Menschen mit Behinderung!
"Bei Menschen, die im Rollstuhl sitzen und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben und bei Menschen mit Sehbehinderung wird zusätzlich Wohnraum von bis 15 Quadratmetern bewilligt. Diese werden zu dem angemessenen Wohnraum für Menschen ohne Behinderung hinzugerechnet. Dieser Mehrbedarf wird nur bei einem plausiblen Grund bewilligt. Beispiel hierfür sind Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Aufgrund des Rollstuhls haben sie in der Regel kaum Möglichkeiten, selbständig höher bzw. ungünstiger gelegene Stauräume zu nutzen, weshalb hierfür mehr Wohnfläche benötigt wird. Außerdem verlangt der Rollstuhl - insbesondere die breiteren elektrischen Varianten naturgemäß mehr Raum bei Kurven und Wendemanövern".
Weitere Infos gerne jeden Mittwoch von 18-20 Uhr unter Tel.Nr. 0721-462443 oder Email: behindertenbeauftragte@pfinztal.de

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.