Unser Grundgesetz wird 77

Am 23.05.1949, vor 77 Jahren hatte das Grundgesetz mit der feierlichen Verkündung seine Geburtsstunde. 61 Männer und 4 Frauen hatten in 8 Monaten auf dem Hintergrund der grauenhaften Verbrechen des Naziregimes die wichtigste Grundlage unseres Staates und unserer Demokratie erarbeitet. Das Grundgesetz wurde inzwischen zum Vorbild für die Verfassungen anderer Länder (z.B. Spanien, Portugal oder Südafrika).

Der oberste Verfassungsgrundsatz seht in Artikel 1(1) GG schlicht, klar und unmissverständlich: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Unser Land verpflichtet sich also mit all seinen Staatsorganen jeden Menschen, der sich hier aufhält in seiner unveräußerlichen Menschenwürde zu schützen. Der Schutz gilt unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensüberzeugung oder sexueller Orientierung.

Dieser Grundsatz wird leider seit einiger Zeit von populistischen und extremistischen Gruppen angegriffen. Es gibt offenbar wieder Abstufungen der Menschenwürde. Weiße, eingeborene Deutsche sind für einen Teil unserer Gesellschaft wieder mehr wert, als Deutsche mit Migrationshintergrund oder gar Flüchtlinge.

Die Würde des Menschen zu schützen ist deshalb nicht nur eine Aufgabe staatlicher Gewalt, sondern auch eine Aufgabe für die Gesellschaft, für Stadt und Land, für Nachbarschaften, für jeden Einzelnen von uns!