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AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“

Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln


Bundesweit beteiligen sich am 22. Juni 2026 Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.


Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.


Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.


„Unsere Städte und Gemeinden stehen für die Daseinsvorsorge direkt vor Ort. Wir sorgen für funktionierende Schulen und Kinderbetreuung, sichere Straßen und eine funktionierende Infrastruktur, attraktive Kultur- und Sportangebote sowie soziale Unterstützung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Doch die finanzielle Belastung der Kommunen hat inzwischen bundesweit ein Ausmaß erreicht, das unsere Handlungsfähigkeit zunehmend einschränkt. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam mit den Kommunen tragfähige Lösungen schaffen und strukturelle Veränderungen vornehmen, um die kommunale Selbstverwaltung zu sichern und damit letztendlich auch unsere Demokratie zu stärken.“ so Bürgermeister Patrick Haas.


Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:


  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder
  • -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.


Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.


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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Hüfingen veröffentlicht.