Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Wer entscheidet für dich, wenn du es selbst nicht mehr kannst?
Liebe Nachbar:innen,
ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Schicksalsschlag: Von einem Moment auf den anderen kann sich alles ändern.
Viele glauben, dass in solchen Fällen automatisch die Ehepartner oder Kinder einspringen dürfen – ein gefährlicher Irrtum!
Ohne eine rechtzeitige Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist im Ernstfall das Betreuungsgericht zuständig und setzt einen fremden Menschen als gesetzlichen Betreuer ein.
Selbstbestimmt handeln und Verantwortung für die Liebsten übernehmen. Wir laden dich und deine Angehörigen herzlich zu unserer Infoveranstaltung, organisiert mit dem "Punkt e.V., Bad Arolsen" in der Nordwaldeckhalle in Külte ein.
💚liche Grüße
Dein Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen