Die Behindertenbeauftragte informiert:

Adresse

76327 Pfinztal

Ohne schriftliche Absage /Antrag automatisch bewilligt.
"Stellen Versicherte einen Antrag auf Leistung, eine Gehhilfe, z.B., muss die Krankenkasse hierüber innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Versäumt sie diese Frist, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V). Das Bundessozialgericht entschied (AZ: 8 1 KR 9/18 R) Patienten dürfen sich die beauftragte Leistung selbst beschaffen - und die Krankenkasse muss die Kosten auch dann erstatten, wenn nach allgemeinen Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Rechtsanspruch darauf besteht".
Infos immer mittwochs von 18-20 Uhr unter: Tel. 0721-462443 bzw. behindertenbeauftragte@pfinztal.de

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.