Die Behindertenbeauftragte informiert
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"Sprachkennungssoftware als Hilfsmittel für Förderschüler
Eine behinderte Förderschüler kann für die Teilnahme am Schulunterricht auf eine Sprachkennungssoftware als Hilfsmittel angewiesen sein. Die gesetzliche Krankenkasse ist dann zur Kostenübernahme verpflichtet, entschied kürzlich das Landessozialgericht Celle (AZ: L 4 KR 187/18). Die SG-Richter hoben dabei hervor, dass bei Kindern ein großzügiger Maßstab anzulegen sei, um deren weiterer Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Kasse sei für die Herstellung und Sicherung der Schulfähigkeit zuständig. Daher sei sie auch in der Pflicht, wenn ein behinderter Schüler ein Hilfsmittel benötige, um am Unterricht teilnehmen oder die Hausaufgaben erledigen zu können. Im zugrunde liegenden Falle litt die Schülerin infolge einer frühkindlichen Hirnblutung an spastischen Lähmungen und war kaum in der Lage, einen Stift zu halten und zu schreiben".
Nutzen Sie die Tel. Sprechzeiten, diese sind immer mittwochs von 18-20 Uhr unter Tel.0721-2462443 bzw. Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de