Die Behindertenbeauftragte informiert

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Händelstraße 19, Pfinztal-Berghausen

Behindertenbeauftragte zum Thema Rundfunkbeitrag: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Merkzeichen RF: Der Ausweisinhaber erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Diese gesundheitlichen Voraussetzungen sind erfüllt bei: a) blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 allein wegen der Sehbehinderung, b) hörgeschädigten Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, c) behinderten Menschen, deren GdB nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt, und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Der Rundfunkbeitrag wird für diese Personengruppen auf ein Drittel ermäßigt, es sei denn, es liegen zusätzlich weitere Befreiungstatbestände vor.
Weitere Infos erhalten Sie in den Tel. Sprechzeiten, mittwochs von 18-20 Uhr unter 0721-462443 bzw. Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de