Die Behindertenbeauftragte informiert
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Zuschuss zum Treppenlift!
"Eine Gehbehinderung kommt plötzlich. Deshalb sollten Betroffene den Einbau eines Treppenlifts gut planen, damit sie die Chance auf staatliche Förderung nicht verpassen. Da die Preise der Anbieter erheblich voneinander abweichen, ist zu empfehlen, mehrere Angebote einzuholen. Die Erstellung eines Angebots sollte kostenlos und die Fachfirma zu einem Besuch vor Ort bereit sein. Auch sollte man Interessenten, Freunde oder die Familie bitten, beim Vertreterbesuch anwesend zu sein. Zu klären ist vor allem, wie es mit Garantie und Wartung aussieht. Einige erledigen dies kostenfrei. Viele Menschen haben Anspruch auf bestimmte Zuschüsse. Bei Personen mit Pflegegrad gibt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Einmalzuschuss. Auch die KfW-Bank fördert den Lifteinbau. Diese Unterstützung darf aber nicht mit den Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden. Die Beantragung von Geldern muss vor dem Einbau erfolgen. In manchen Bundesländern oder Kommunen kann außerdem der Kostenaufwand steuerlich abgesetzt werden. Ist die Gehbehinderung Folge eines fremdverschuldeten Unfalls, muss der Verursacher den Lift bezahlen. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind Arbeitgeber oder Berufsgenossenschaft verpflichtet".
Nutzen Sie die wöchentlichen Sprechzeiten, mittwochs von 18-20 Uhr, unter 0721-462443; bzw. Email: behindertenbeauftragte@pfinztal.de