Event
Öffentlich
1
Aug
2022
Bürgerhaus Bovenden
Zusätzlich zu den Impfangeboten durch die Hausärzte besteht im Bürgerhaus Bovenden, Rathausplatz 3, 37120 Bovenden die Möglichkeit zur Boosterimpfung sowie auch zur Erst- und Zweitimpfung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Impfung wird durch ein mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes der Stadt und des Landkreises Göttingen durchgeführt. Impfwillige müssen ein Ausweisdokument und den Impfpass mitbringen. Bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter zum Impfen anwesend sein. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren reicht die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aus. Unter der auf www.bovenden.de verlinkten Seite des Robert Koch Institutes (RKI) können Sie bereits vorab den Anamnese- und Einwilligungsbogen und das Aufklärungsmerkblatt ausdrucken. Diese sollten bereits ausgefüllt zu dem Termin mitgebracht werden. Die Boosterimpfungen (Drittimpfung) kann nur erfolgen, wenn das 12. Lebensjahr vollendet ist und die Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt. Bei Bürger:innen die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, muss ein Abstand zur Erstimpfung von einem Monat eingehalten werden. Zur vierten Schutzimpfung berechtigt sind Menschen über 70 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen sowie Menschen mit einer Immunschwäche, deren letzte Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Nach sechs Monaten zwischen dritter und vierter Impfung können sich auch Menschen impfen lassen, die in einer medizinischen Einrichtung oder Pflegeeinrichtung beschäftigt sind.