Behindertenbeauftragte informiert:

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Händelstr. 19

Taxifahrt zur Klinik auf Rezept
Steht eine dringende medizinische Behandlung an, können die Fahrtkoten zur Klinik oder Arztpraxis von der Krankenkasse übernommen werden!
Dazu ist ein ärztliches Rezept notwendig. Für Reha-Maßnahmen hingegen gilt diese Regelung nicht. Hier ist eine Erstattung der Reisekosten durch den Reha-Träger möglich. Kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen haben oft große Schwierigkeiten, ein Krankenhaus zu erreichen. Ist die Fahrt medizinisch notwendig und wird die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, darf der Arzt ein Rezept für die Fahrt dorthin verordnen. Welches Fahrzeug dabei genutzt wird, ist abhängig vom Gesundheitszustand der oder des Betroffenen. In Ausnahmefällen gestatten die Kassen auch Fahrten zu einer ambulanten Behandlung. Etwa, wenn durch eine OP in einer Arztpraxis ein Klinikaufenthalt vermieden werden kann. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme haben zudem Patienten, die sich einer Dauerbehandlung unterziehen müssen. Dazu zählen z.B. Strahlentherapie, Chemotherapie und Dialyse. Genehmigung ist notwendig. Die Versicherten müssen eine Zuzahlung leisen: zehn, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. In der Regel müssen sich die Patienten die Fahrt vor Antritt von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie etwa Patienten, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und deshalb weder das Auto noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (Hilflosigkeit) haben, brauchen daher keine Genehmigung der Kasse, ebenso wie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 sowie Pflegegrad 3 und dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität".
(* der mehrfach von Interessierten angeregte "Mobilitäts-Spaziergang" bleibt nach wie vor in der Planung).
Hinweis auf die angebotenen wöchentlichen Tel.Sprechzeiten - immer mittwochs von 18 bis 20 Uhr, unter Nr. 0721-462443; bzw. Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de für weitere Infos.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.