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Vortrag: Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Adresse

VHS Rheinfelden, Hardtstrasse 6, 79618 Rheinfelden

Wenn Eltern ins Pflegeheim müssen und die Kosten nicht durch Rente, Pflegeversicherung, Vermögen, Rückforderungsansprüche oder Ehegattenunterhalt gedeckt werden können, geht es um den Elternunterhalt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 €, ab der überhaupt erst Unterhalt gezahlt werden muss. Wie der Unterhalt bestimmt wird und woran noch zu denken ist, trägt Rechtsanwalt Björn Tesche vor, der im Familien- und Erbrecht in zwei Jahrzehnten Anwaltstätigkeit reichhaltige Beratungspraxis hat.