Vortrag: Das Wichtigste zum Elternunterhalt
Adresse
VHS Rheinfelden, Hardtstr. 6, 79618 Rheinfelden
Wenn Eltern ins Pflegeheim müssen und die Kosten nicht durch Rente, Pflegeversicherung, Vermögen, Rückforderungsansprüche oder Ehegattenunterhalt gedeckt werden können, geht es um den Elternunterhalt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 €, ab der überhaupt erst Unterhalt gezahlt werden muss. Wie der Unterhalt bestimmt wird und woran noch zu denken ist, trägt Rechtsanwalt Björn Tesche vor, der im Familien- und Erbrecht in zwei Jahrzehnten Anwaltstätigkeit reichhaltige Beratungspraxis hat.
Der Vortrag ist kostenfrei und wird ermöglicht durch den Vortragsservice der Sparkassen Finanzgruppe Beratungsdienst Geld und Haushalt. Anmeldung ist erforderlich.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Volkshochschule Rheinfelden e.V. veröffentlicht.