Johannifeier Reifenberg 2023

Adresse

Reifenberg

ACHTUNG!!!!!
Zur Kenntnisnahme:

PRESSEMITTEILUNG
Ebermannstadt, 20. Juni 2023
Verpflichtung zum Schutz der Natur
Johannisfeuer dienen nicht der unentgeltlichen Abfallentsorgung!
Bei stichpunktartigen Kontrollen in den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass
Johannisfeuer immer wieder zur kostengünstigen Entsorgung von angesammelten
brennbaren Abfällen genutzt werden. Sofern diese Abfälle nicht nur aus
naturbelassenem Holz bestehen, sondern darüber hinaus auch Kunststoffe, Altreifen,
beschichtetes Holz und Altöle beinhalten, gefährdet dieses Verhalten in erheblichem
Maße die Umwelt. Auch sollte bedacht werden, dass die entstehenden giftigen
Rauchschwaden, insbesondere für Kinder, äußerst schädlich sind.
Folgende Punkte sind vom Veranstalter zum Schutz von Natur und Umwelt zu
beachten:
 Johannisfeuer sollten grundsätzlich auf weitgehend vegetationslosen Flächen
abgebrannt werden. Die Feuerstellen dürfen nicht innerhalb oder in unmittelbarer
Nähe von schutzwürdigen Flächen, insbesondere Magerrasen, Heiden und
Felsfluren angelegt werden. Der Abstand zu Feldgehölzen, Streuobstbäumen und
Hecken sollte 25 Meter nicht unterschreiten. Die vorgeschriebenen
Mindestentfernungen von brandgefährdeten Gegenständen und sonstige
Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
 In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Johannisfeuer
grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Naturschutzbehörde auf Antrag
eine Ausnahme von diesem Verbot erteilen.
 Die aufgeschichteten Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind
auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach
Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu
töten. Daher sollten die Brennmaterialien erst am Tag des Johannisfeuers
gesammelt und aufgeschichtet werden. Ansonsten muss durch Umschichten
unmittelbar vor dem Abbrennen sichergestellt werden, dass keine wild lebenden
Tiere getötet werden.
 Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind zur Vermeidung
einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nach dem Abbrennen des
Johannisfeuers umgehend ordnungsgemäß zu beseitigen.
Das Landratsamt Forchheim wird auch dieses Jahr wieder Kontrollen hinsichtlich der
Einhaltung vorstehender Anforderungen durchführen. Bei Verstößen gegen
abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen
mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Bitte haltet euch daran