Die Behindertenbeauftragte informiert

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Gemeinde Pfinztal

"Pflegegeld ist unpfändbar! Pflegegeld ist kein Gehalt und darf daher nicht gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof: (AZ: IX ZB 12/22) im Falle einer Mutter, die ihren kranken Sohn zuhause betreut. Er bekommt Pflegegeld von seiner Pflegekasse und gibt es an seine Mutter weiter".
Für weitere Ankünfte, die in Zusammenhang mit einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Schwerbehinderung stehen wenden Sie sich bitte an die Behindertenbeauftragte zu den eingerichteten telefonischen "mittwochs-Sprechzeiten" von 18 bis 20 Uhr, unter: 0721-462443, aber auch per Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de . Vielen Dank.
Nächste öffentliche Sprechstunde: Montag, 31.07.2023; 10 Uhr, im Haus der Begegnungen, Söllingen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.