Bachabschlag 2023

Die Unterhaltspflichtigen, Radwerker, Gemeinden und Unternehmer werden gebeten, die notwendigen Arbeiten entlang dem Bachbett während dieser Periode durchzuführen – Sie sind auch für die fischereipolizeiliche Bewilligung verantwortlich.
Da der Bachabschlag in diesem Jahr bereits 2 Wochen dauert, werden keine Verlängerungen oder Abstellungen nach dem 23. September 2023 bewilligt!
Die Fischereiberechtigten werden hiermit aufgefordert, ein allfällig nötiges Ausfischen gemäss den geltenden Vorschriften zu besorgen. Fischereiaufseher:
BE: 031 363 14 80 (Hr. Th. Maurer)
SO: 032 627 98 53 (Hr. Ch. Kellenberger)

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