Die Behindertenbeauftragte informiert

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76327 Gemeinde Pfinztal

Die Behindertenbeauftragte informiert: "Opferrente kein Unterhalt"
Erhält ein behindertes Kind eine Grundrente als Opfer einer Gewalttat, schmälert das nicht den Anspruch auf Kindergeld (Bundesfinanzhof, AZ: III R 7/21). Die Familienkasse hatte die Grundrente zum Einkommen der Volljährigen gezählt. Doch die Rente soll immaterielle Schäden abdecken, nicht den Lebensunterhalt sichern. Hinweis: die wöchentliche tel. "mittwochs-Sprechzeit" bleibt auch während der Sommerferien bestehen. Ihre Anfragen werden gerne entgegengenommen, unter Nr. 0721-462443; Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 28.08.2023, 10 Uhr, im Haus der Begegnungen in Söllingen statt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.