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Gemeinde Pfinztal /Behindertenbeauftragte

Wann die Krankenkasse eine Perücke zahlen muss - und wann nicht -
Gesetzliche Krankenkassen müssen eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren, z.B. nach einer Chemotherapie. Das Sozialgericht Mannheim verurteilte eine Kasse sogar dazu (AZ. S 7 KR 1830/18), einer Patientin für 1.200 Euro eine Echthaarperücke zu zahlen und nicht nur eine für 385 Euro aus Kunsthaar. Auch eine Patientin mit Haarausfall, aufgrund einer chronischen Hauterkrankung erhielt ein solches Haarteil (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen AZ. L 4 KR 50/16). Frauen mit komplettem Haarausfall haben sogar jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke. Dagegen gibt es keine Ansprüche auf Langhaarperücken und für Männer mit natürlichem Haarausfall".

Krankenkasse zahlt auch Behandlungen, Untersuchungen und Reha und im Ausland
Gesetzliche Krankenkassen müssen auch neuartige Behandlungen z.B. in den USA zahlen, wenn Ärzte und Gutachter darüber einstimmen, dass diese alternativlos ist (Sozialgericht Bremen, AZ: S 8 KR 263/17). Zudem können gesetzlich Versicherte Vorsorge- und Reha-Leistungen in EU-Staaten, anderen EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen".

Hinweis: Die nächste öffentliche Sprechstunde findet am Montag, 25.09.2023, 10 Uhr, im Haus der Begegnungen in Söllingen, statt. Terminwünsche können noch bis 20.09.2023, tel. oder per Mail: behindertenbeauftragte@pfinztal.de angemeldet werden. Nutzen Sie auch die wöchentlichen Mittwochs-Sprechzeiten von18-20 Uhr, unter 0721-462443.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Behindertenbeauftragte Gemeinde Pfinztal veröffentlicht.