Bürgerversammlung 2024

Adresse

Rietstrasse 39

Ab 19.30 Uhr finden die Bürgerversammlungen der Primarschulgemeinde und der Politischen Gemeinde Balgach statt.

Voraussetzungen Bürgerversammlung Primarschulgemeinde
Stimmberechtigt sind alle im Einzugsgebiet der Primarschulgemeinde Balgach wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Die Nicht-Stimmberechtigten können trotzdem teilnehmen, haben kein Stimmrecht und einen separat zugewiesenen Platz einzunehmen.

Voraussetzungen Bürgerversammlung Politische Gemeinde
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Die Nicht-Stimmberechtigten können trotzdem teilnehmen, haben kein Stimmrecht und einen separat zugewiesenen Platz einzunehmen.

Stimmausweis und Berichte werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei der Politischen Gemeinde Balgach bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

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