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Wusten Sie schon? - Beratung vom Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreis

Adresse

Rathaus, Rabanstr. 14, OT Helmstadt

Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst dürfen beim Erstantrag, im Widerspruchsfall (gegen festgestellten Pflegegrad), bei der Ablehnung eines Pflegegrades (bei vorangegangener Begutachtung) sowie bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern nicht telefonisch erfolgen.

Grundsätzlich muss das Ergebnis spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der vorgesehene Termin seitens des/der Antragsteller/in verschoben wurde. Ein Eilverfahren (Bearbeitungszeit max. 5 Arbeitstage) ist bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus, einer Reha, geplanter ambulanter palliativer Versorgung bzw. einem Hospizaufenthalt möglich, wenn es zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist. Dies gilt z. B. auch bei einer sich anschließenden Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Bei einer vorgesehenen Pflegezeit durch berufstätige Angehörige beträgt die Frist 10 Arbeitstage (Meldefrist gegenüber Arbeitgeber).

Haben Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen rund um das Thema Pflege?

Die nächste monatliche Sprechstunde des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u.a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.

Ansprechpartner ist Herr Alexander Speth. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: a.speth@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.