Öffentlich
5
Dez
2022
Voraussetzungen:
Wenn Sie in Männedorf wohnen, Schweizer Bürger oder Bürgerin und über 18 Jahre alt sind und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (früher hiess dies "entmündigt" oder "bevormundet"), sind Sie an der Gemeindeversammlung stimmberechtigt.
Kontakt:
Nadja El Hemdi, Gemeindeschreiberin, Tel. 044 921 66 23, nadja.elhemdi@maennedorf.ch