Événement
Public
23
avr.
2024
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Mehrzweckhalle Sonnenberg
20h00 - 21h00
Der Gewässerraum bildet den mit dem Gewässer direkt verbundenen Lebensraum. Er besteht bei Fliessgewässern aus dem Raum für eine natürliche Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen. Gewässer benötigen Raum, damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können. Das übergeordnete Bundesrecht hat sich im Jahr 2011 geändert (Gewässerschutzgesetz-GSchG, SR 814.20). Dieses Gesetz verpflichtet mit dem Art. 36a die Kantone und Gemeinden, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (= Gewässerraum) verbindlich festzulegen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Dazu wird entlang aller oberirdischen Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet auf der Basis des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 fest. Dies erfolgt im Rahmen einer Sondernutzungsplanung in Form von Gewässerraumlinien. Für die Erarbeitung des Projekts wurde das Ingenieurbüro NRP beauftragt. Dem Gemeinderat wurde an seiner Sitzung vom 06.02.2023 ein erster Entwurf präsentiert. Der Gemeinderat hat einen aktiven Einbezug der Bevölkerung in den Prozess versprochen. Dem entsprechend lädt der Gemeinderat die Bevölkerung nun zu einem ersten Mitwirkungsprozess ein.