Europawahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Infos hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html