Wussten Sie schon? – Ihr Pflegestützpunkt informiert!

Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst dürfen beim Erstantrag, im Widerspruchsfall (gegen festgestellten Pflegegrad), bei der Ablehnung eines Pflegegrades (bei vorangegangener Begutachtung) sowie bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern nicht telefonisch erfolgen.

Grundsätzlich muss das Ergebnis spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der vorgesehene Termin seitens des/der Antragsteller/in verschoben wurde. Ein Eilverfahren (Bearbeitungszeit max. 5 Arbeitstage) ist bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus, einer Reha, geplanter ambulanter palliativer Versorgung bzw. einem Hospizaufenthalt möglich, wenn es zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist. Dies gilt z. B. auch bei einer sich anschließenden Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Bei einer vorgesehenen Pflegezeit durch berufstätige Angehörige beträgt die Frist 10 Arbeitstage (Meldefrist gegenüber Arbeitgeber).

Haben Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen rund um das Thema Pflege, melden Sie sich einfach telefonisch oder schriftlich und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – entweder im Pflegestützpunkt in Sinsheim, in einer der regelmäßigen Außensprechstunden im Rathaus Ihrer Gemeinde oder direkt bei Ihnen zu Hause. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und individuell!

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 06221/522-2622 oder unter der E-Mail-Adresse A.Speth@Rhein-Neckar-Kreis.de.

Die nächste Beratung im Rathaus bei Ihnen vor Ort entnehmen Sie bitte den gesonderten Bekanntgaben Ihrer Gemeinde.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.