Gemeindeversammlung

Adresse

Sporthalle Hagenbuchen

Gemendeversammlung

Darum NEIN zu § 67a Gemeindegesetz:

- Die Gemeindeversammlung wird "Beschlussunfähig" gemacht
- Die Urnenabstimmung ist mit Referendumsmöglichkeit (§ 48 & 49) bereits
gegeben
- Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten (wie sie nur im Rahmen einer
Gemeindeversammlung möglich sind)
- Erhebliche Kosten (Druck, Porto, Stimmzähler, Personal, etc.) für
Urnenabstimmungen
- Verzögerungen von Entscheiden durch Urnenabstimmungen
- keine der 86 BL-Gemeinden setzt diesen Artikel um (Nachteile überwiegen)

übrigens:

- die Gemeinde Füllinsdorf hat dies im Nov 2020 verworfen da die Nachteile
überwiegen
- Der Regierungs- und Landrat BL haben sich sogar während der Pandemie,
gegen Urnenabstimmung in Gemeinden entschieden

Weitere Informationen unter: https://www.pro-4144.ch/